Zur Niederungsstrategie Schleswig-Holstein

14.01.2024

CDU Dithmarschen spricht sich für eine Überarbeitung des derzeitigen Entwurfs aus.

Das Landes- Umweltministerium hat im April 2023 einen Entwurf einer „Niederungsstrategie“ vorgelegt, die im Herbst mit breiter Beteiligung der Betroffenen in vier Regionalkonferenzen diskutiert wurde. Die Strategie wird inhaltlich aktuell von den beiden Koalitionsfraktionen in Kiel weiter beraten, bevor das Kabinett dann einen finalen Entwurf zum Beschluss vorgelegt wird. Da es hier nicht um ein Gesetz geht, kommt der Landtag erst später zum Zug, wenn es um notwendige gesetzliche Regelungen und Haushaltsmittel für Maßnahmen  geht. 

Die CDU Dithmarschen schließt sich vielen Kritikpunkten der Eider-Treene-Sorge Region am Entwurf an, die vom zuständigen Eider-Treene-Verband, den vier betroffenen Ämtern und vier Kreisbauernverbänden am 4. Januar diesen Jahres unterzeichnet wurde: „Die Strategie auf Basis des bisherigen Entwurfs für die Zukunft der Niederungen  ist nicht zustimmungsfähig und darf so nicht umgesetzt werden“, so die Verbände und Verwaltungen. 

Für die CDU Dithmarschen ist die Niederungsstrategie mit Vorschlägen zur Wiedervernässung weiter Flächen eine aufwändige umweltpolitische Generationenaufgabe, zu der noch viel Forschungsaufwand nötig ist. In den Auswirkungen auf Land- und Wasserwirtschaft ist diese vergleichbar mit den früheren über Jahrzehnte gehenden Entwässerungs- und Flurbereinigungsprojekten

• nach dem Bau des Nord-Ostsee-Kanals,
• der beiden Eidersperrwerke und
• der Wasser- und Deichbauprojekte der 60er Jahre in der Dithmarscher Bucht.

Die CDU Dithmarschen spricht sich gegen Zeitdruck bei der Beratung der Strategie und für eine sorgfältige Aufarbeitung der vorgetragenen massiven Kritik an den vorgeschlagenen Maßnahmen im Entwurf aus. Eine grundlegende Überarbeitung und nochmaliger Beteiligung der betroffenen Regionen ist zu empfehlen, um Bürgernähe zu leben und einen breiten Konsens zu erreichen.

Zentral ist und bleibt die Freiwilligkeit von Maßnahmen, das Angebot von Flächentausch und Flurbereinigung sowie  eine auch künftig funktionierende und für die Betroffenen finanzierbare Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Wasser- und Bodenverbänden. Dazu ist es unerläßlich, dass die entstehenden Folgen und Kosten der Maßnahmen kalkuliert und ihre Finanzierung sowie Haftungsfragen bei Veränderung der Bodentragfähigkeit geklärt werden. Veränderte Speicherkapazitäten von ganzen Regionen in Bezug auf Oberflächenwasser, zum Beispiel entwässert Flensburg sowie Umland größtenteils über Treene und Sorge Richtung Eider und Nordsee, müssen bewertet werden. Bei vielen Niederschlägen und wochenlangen Westwindlagen ist der Oberflächenwasserabfluss in die Nordsee schwierig und kann zu großen Überschwemmungen führen.

Die Landwirtschaft in betroffenen Regionen muss bei Beachtung des grundgesetzlichen „Recht auf Schutz des Eigentums und der Berufsausübung“  auch als Nahrungsmittelproduzent trotz der täglichen Flächenkonkurrenz durch Energiewende und Baulanderschließung Zukunft haben. Mit betriebswirtschaftlich unrentablen Paludikulturen und im vernässten Moor nicht funktionierender Photovoltaik haben die heute hier wirtschaftenden Landwirte keine Perspektive.