Treffen der Senioren-Union

14.03.2018

Die Entwicklung des Führerscheins

von Friedrich-Wilhelm Trottmann

Meldorf – in dem Restaurant Zur Linde konnte der Vorsitzende der Dithmarscher Seniorenunion Voss Wilhelm Brandt Jürgen Sauer als Vortragenden begrüßen.
Sauer berichtete in seinem rheinländischen Naturell interessant und lebhaft über die Entwicklung des Führerscheins von der ersten kaiserlichen Verfügung bis heute. Im Jahre 2002 siedelte er nach Norddeutschland und stellte bald fest, die Dithmarscher könnten stolz auf ihre Heimat sein.
Eingangs zitierte er aus einem zwei Jahre alten Urteil des Amtsgerichtes Köln wegen schwerer Körperverletzung, Trunkenheit und Widerstand gegen die Staatsgewalt, welches dem Sünder eine Strafe von neun Monaten auf Bewährung und ein Jahr Führerscheinentzug nebst Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einbrachte. Bei der Prüfung zur Erlangung eines neuen Führerscheines fallen beim ersten Mal über 75 % durch. Er erklärte den Unterschied vom Führerschein und der Fahrerlaubnis für bestimmte Klassen und erinnerte an den früheren sogenannten roten Säuferbalken im neuen Führerschein, falls der Entzug über einem halben Jahr lag.
Sauer ging dann auf die Gründung und den weiteren Werdegang das Kraftfahrbundesamt in Flensburg ein. Bertha Benz unternahm 1888 mit ihren 13 und 15 Jahre alten Söhnen Eugen und Richard, übrigens ohne Wissen von ihrem Ehemann Carl Benz, eine Fernfahrt von Mannheim nach Pforzheim und zurück und bewies damit die  Alltagstauglichkeit der pferdelosen Kutsche, daraus wurde ein ungeheurer Erfolg - mit heute fast einer Milliarde Autofahrern weltweit! Benzin wurde damals übrigens in 5-Liter-Kanistern in der Apotheke gekauft.
Im Jahre 1888 wurde in Preußen die erste kaiserliche Verordnung über das Fahren dieser gefährlichen Fahrzeuge erlassen und eine Genehmigung vorgeschrieben, 1889 folgte Österreich. Am 3. Mai 1909 wurde das Verkehrsrecht in Deutschland erstmals mit dem „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ geregelt, ab 1910 die Versicherungspflicht eingeführt. Die Einweisung für den Führerschein umfasste vier Stunden, bei Offiziersanwärtern ein halbes Jahr. Für die Zivilbevölkerung gab es drei Klassen von Führerscheinen und zwar Klasse 1 für Krafträder, Klasse 2 für normale Kraftfahrzeuge und Klasse 3 für Lastkraftwagen. Der bei der Bundeswehr, Polizei  oder Feuerwehr erworbene  Führerschein kann später für die private Nutzung umgeschrieben werden. Es soll 18 Führerscheinarten in Deutschland geben, deren Erwerb in der EU durchschnittlich 300 € in Ungarn, 1800 € bei uns und 3200 € in Norwegen kostet.
Im Jahr 1910 wurde beim Polizeipräsidenten in Berlin eine "Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen " eingerichtet. Sie erfasste im Wesentlichen die Entziehungen und Versagungen von Fahrerlaubnissen. Über die Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge 1934 in Berlin, 1945 in Peine und 1946 in Bielefeld entstand am  4. 8. 1951 das Kraftfahrt-Bundesamt erst in Bielefeld und 1952 in Flensburg. Nach der Wende wurde das Amt nach Dresden verlegt. Es führt das Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei), das Zentrale Fahrzeugregister, das Zentrale Fahrerlaubnisregister und das Zentrale Verkehrs-Informationssystem. Im Kraftfahrtbundesamt waren 2015 rund 900 Mitarbeiter beschäftigt. Früher wurde der Führerschein ab 8 Punkten eingezogen, nach einer Novellierung sind es jetzt nur fünf.

Anschließend wurde lebhaft über eine Prüfung der Fahrtüchtigkeit älterer Menschen diskutiert. Eine freiwillige ärztliche Überprüfung sowie das Tragen eines Helmes auch für Fahrradfahrer wurden für sinnvoll erachtet.