Hilfe muss vor Ort ankommen

12.06.2015

„Die Ergebnisse der gestrigen (11.06.2015) Konferenz sind ein starkes Signal, dass sich Bund und Länder gemeinsam mit den Kommunen zu einer Verantwortungsgemeinschaft bekennen. Wichtig ist, dass es nicht nur um eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlingshilfe geht, sondern strukturell Veränderungen vorgenommen werden", bewertete der CDU-Landesvorsitzende Ingbert Liebing die Vereinbarung des Bund-Länder-Arbeitsgesprächs zur Flüchtlingshilfe in Berlin.

"Die Länder müssen nun transparent darlegen, wie dieses Geld zur Hilfe für Flüchtlinge und Asylsuchende eingesetzt wird. Entscheidend ist, dass dieses Geld tatsächlich vor Ort zur Flüchtlingshilfe ankommt. Die Kommunen müssen angemessen beteiligt werden. Die Landesregierung darf damit nicht nur wie bisher Haushaltslöcher stopfen oder neue Wahlgeschenke bezahlen. Vor allem darf es nun erst recht nicht mehr zur von Finanzministerin Heinold geplanten Aufweichung der Schuldenbremse kommen", forderte Liebing.

Der Landesvorsitzende betonte: "Es ist gut, dass die unionsgeführte Bundesregierung finanzielle Zusagen an strukturelle Veränderungen koppelt. Die konsequente Zurückführung der Menschen, die keine Asylberechtigung haben und die konsequente Integration derjenigen, die absehbar bei uns bleiben, sind zwei Seiten derselben Medaille. Nur so können Hilfsbereitschaft und Akzeptanz in der Bevölkerung dauerhaft aufrecht werden." Ein Winterabschiebestopp sei mit dem gestrigen Ergebnis nicht vereinbar. Herr Albig müsse in die Solidarität der Länder zurückkehren und getroffene Vereinbarungen einhalten. "Auch Schleswig-Holstein muss abgelehnte Asylbewerber wieder zurückschicken, wie dies vereinbart wurde. Alles andere wäre - erst recht nach den gestrigen guten Ergebnissen - verantwortungslos", so Liebing abschließend.

Hintergrund:
Es wurde vereinbart, dass der Bund in diesem Jahr seine finanzielle Hilfe für Länder und Kommunen zur Flüchtlingsunterbringung auf eine Milliarde Euro verdoppelt. Ab dem kommenden Jahr wird sich der Bund strukturell an den Kosten der Flüchtlingsunterbringung beteiligen.

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