Fortsetzung der Erfolgsgeschichte des Fonds für Barrierefreiheit

01.12.2021

PRESSEMITTEILUNG
Andreas Hein & Volker Nielsen | Mitglieder des Landtages der CDU Landtagsfraktion

Der ursprünglich mit 10 Millionen Euro ausgestattete Fonds für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein wird um 5 Millionen Euro aufgestockt, so dass weitere Förderanträge im nächsten Jahr gestellt werden können.

„Der Fonds für Barrierefreiheit war eine Forderung der CDU aus Oppositionszeiten in den Jahren 2012 bis 2017. Im Koalitionsvertrag mit Grünen und FDP konnten wir ihn dann mit einem Volumen von 10 Millionen Euro für die Jahre 2018 bis 2022 festschreiben. Der Fonds wurde so gut angenommen, dass diese Mittel inzwischen aufgebraucht sind. Umso mehr freuen wir uns über die Aufstockung um 5 Millionen Euro für die nächsten Jahre“, erläutern die CDU-Landtagsabgeordneten Andreas Hein und Volker Nielsen.

Ein Blick in die Liste 2019 bis 2021 vor Ort realisierter Projekte zeige, wie sinnvoll die Fördermittel eingesetzt seien:

• Einbau eines Aufzuges im Verwaltungsgebäude II in Marne
• Barrierefreier Umbau des Innen- und Außenbereiches des Werner-Heisenberg-Gymnasiums in Heide
• Taktiles Leitsystem und behindertengerechte Stellplätze am Bürgerservice-Büro Brunsbüttel
• Barrierefreier Umbau der Volkshochschule Brunsbüttel
• Barrierefreier Zugang zum Meldorfer Dom
• Barrierefreie Sanitäreinrichtung in der Grundschule Süderhastedt
• DGS-Video zum Film zur politischen Teilhabe
• Barrierefreier Zugang zum Ladengeschäft Südermarkt 3 in Meldorf
• Barrierefreie und blindengerechte Umgestaltung des Gustav-Meyer-Platzes und der Promenade
• Blindenleitsystem vom Bahnhof in den Innenstadtbereich
• Barrierefreie Gehwege und Zugang zum Kunstrasenplatz
• Film zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Unter Barrierefreiheit sei dabei zu verstehen, dass geeignete Maßnahmen getroffen würden, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten zu ermöglichen. Barrierefreiheit sei Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft, die wiederum in Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention als Grundprinzip ausgewiesen sei.

„Mit dem Programm wollen wir Barrieren abbauen, damit jede und jeder in unserem Land gut leben kann. Es wäre toll, wenn die Aufstockung der Förderung deshalb zum Anlass für weitere Anträge vor Ort genommen wird“, hoffen Hein und Nielsen.

Förderanträge sind jeweils bis zum 1. April eines Jahres unter https://schleswig-holstein.de/barrierefreiheit-antrag online zu stellen oder schriftlich an den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, Staatskanzlei, Referat Stk 26, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel zu richten.