Entwurfspaket der Bundesregierung zum Insektenschutz

19.02.2021

Mit dem, in der vergangenen Woche vorgelegten, Entwurfspaket der Bundesregierung zum Insektenschutz soll die Artenvielfalt geschützt und die Anzahl von Insekten erhöht werden. Dafür gilt es nicht notwendige Flächenversiegelung zu stoppen, qualitativ hochwertige Rückzugsorte für Insekten zu fördern und schädliche Monokulturen ökologisch aufzuwerten. Auch die Bekämpfung von Schädlingen über Insektenschutzmittel, die nicht nur gezielt Schädlinge bekämpfen, sondern auch Nützlingen schaden soll rechtlich geregelt werden. Schon zwischen Landwirtschafts- und Umweltverbänden erarbeitete oder verabschiedete Beschlüsse und Regelungen einzelner Bundesländer sollen von den bundeseinheitlichen Regelungen nicht revidiert werden.

Volker Nielsen, CDU-Landtagsabgeordneter und Kreisvorsitzender der CDU-Dithmarschen äußert sich kritisch zum eingebrachten Entwurfspaket Insektenschutz: „„Statt dem Willen des SPD geführten Umweltministeriums zu entsprechen und einseitig unseren Landwirten den teils gesellschaftlich wünschenswerten Insektenschutz per Gesetz aufzuzwingen, sollte die öffentliche Hand zuallererst mit ihren tausenden von Kilometern Randstreifen an Straßen, Bahnstrecken sowie Radwegen und brachliegenden Grünflächen für den Insektenschutz in Vorleistung gehen. Eine so ausgelöste Vorbildwirkung des Staats ist besser als die von der SPD Bundesministerin Schulze vorgeschlagenen Verbote ohne finanziellen Ausgleich für die ohnehin durch miserable Erzeugerpreise gebeutelten landwirtschaftlichen Betriebe.  Ich bin überzeugt, dass eine ökonomisch leistungsfähige und ökologisch nachhaltige Landwirtschaft auf Augenhöhe mit staatlichen Stellen funktioniert. Dazu muss
dann auch die Gesellschaft bereit sein, für gute Lebensmittel einen angemessenen Preis zu zahlen. Das Verramschen beispielsweise von Fleisch und Milch durch große Handelsketten ist verantwortungslos“

Beide CDU-Bundestagsabgeordnete für Dithmarschen Astrid Damerow und Mark Helfrich merken zum noch laufenden Beteiligungsverfahren des Deutschen Bundestages an, dass Gesetzentwürfe nur selten ohne Veränderungen durch die Parlamentarier durch den Bundestag beschlossen werden. So sehen viele der 246 Unionsabgeordneten massiven Änderungsbedarf bei den Gesetzentwürfen und wollen in den Anhörungen und Beratungen noch Veränderungen durchsetzen. Auch werde von viele Abgeordneten die fehlende Beteiligung der Landwirtschaftsverbände auf Seiten des Umweltministeriums beklagt. Gitta Connemann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag hält die pauschalen Verbote und den Ansatz des Bundesumweltministeriums schlichtweg für falsch: „Insekten- und Umweltschutz muss mit der Landwirtschaft und nicht gegen diese verwirklicht werden, deswegen werden unsere Bundeslandwirtschaftsministerin, sowie die Kanzlerin kurzfristig mit den Bauernverbänden und allen Agrarministern der Union digital zusammenkommen und den bisherigen Entwurf aufarbeiten.“

Wir Christdemokraten setzen auf Kooperation, auf Anreize und Unterstützungen für umweltverträgliches arbeiten und nicht auf das von der SPD befürwortete Ordnungsrecht. Unsere Devise: Landwirtschaft und Naturschutz - Hand in Hand. Dass dies möglich ist, zeigt der Niedersächsische oder auch Schleswig-Holsteinische Weg, mit dem sich eine breite Allianz aus Naturschutz, Landwirtschaft und Politik verpflichtet hat, Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen und finanziell zu fördern. Diese Kooperationen wollen wir sichern und machen sie zur Richtschnur für den Insektenschutz auf Bundesebene.