Polizistinnen und Polizisten haben einen vorbildlichen Job gemacht

15.04.2015

Der Vorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing MdB und der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Günther MdL haben heute (15.04.2015) den rund 3.500 Einsatzkräften gedankt, die in den vergangenen Tagen in Lübeck im Einsatz waren. 

"Unserer Landespolizei, den zahlreichen Polizeibeamten aus sieben anderen Bundesländern und der Bundespolizei gebührt ein großer Dank für die hervorragende Arbeit im Rahmen des G7-Gipfels in Lübeck. Der ruhige und besonnene Einsatz hat maßgeblich dazu beigetragen, den Außenministern der G7-Länder sowie der Welt unser Schleswig-Holstein im besten Lichte zu präsentieren. Auf die Polizei ist Verlass", so Ingbert Liebing.Bis auf vereinzelte Zwischenfälle seien die Protestbewegungen am Rande des Treffens der Außenminister verhältnismäßig friedlich verlaufen. 

Das Sicherheitskonzept der Polizei sei aufgegangen. Dabei standen die Polizeibeamten vor keiner leichten Aufgabe. Davon konnte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende am Rande des G7-Außenministertreffens bei einem Besuch der Polizeidirektion Lübeck selbst ein Bild machen. „Die Erwartungen waren sehr hoch. Die Polizistinnen und Polizisten sollten sowohl für einen reibungslosen Ablauf des G7-Außenministertreffens sorgen, die Demonstrationsfreiheit schützen und dabei auch die Beeinträchtigungen für die Lübeckerinnen und Lübecker so gering wie möglich halten. Das ist ihnen gelungen. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung sind dank des freundlichen und offenen Auftretens der Polizei positiv. Ärgerlich bleibt, dass einzelne Gruppen von Chaoten doch für gewalttätige Ausschreitungen gesorgt haben. Dafür gibt es keine Rechtfertigung", erklärte Günther. 

Ergänzend fügte Liebing hinzu: "Umso bedauerlicher ist es, dass es überhaupt notwendig ist, mit diesem personellen sowie finanziellen Aufwand solche Anlässe vor gewalttätigen Auseinandersetzungen zu schützen. Ob die Eröffnung des EZB-Bürogebäudes in Frankfurt oder das G7-Treffen in Lübeck: Das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit darf nicht als Freibrief für rechtswidrigen sogenannten zivilen Ungehorsam, geschweige denn für den Einsatz von Gewalt gegen Menschen und Eigentum Dritter herhalten." 

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