11.02.2015
Zur Zusage der Landesregierung das landeseigene Wohngebäude in Keitum der Gemeinde Sylt für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen und anschließend wieder als Wohnraum für Landesbedienstete zu nutzen, äußerte sich die örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Astrid Damerow: „Es geht doch, wenn man in der Landesregierung will.“ Leider ist das „Wollen“ bei der Landesregierung in diesem Fall in den vergangenen zwei Jahren nicht besonders ausgeprägt gewesen. Erst öffentlicher Druck führt bei dieser Landesregierung zum Handeln.
„Die Zukunft des Gebäudes war bereits zweimal Gegenstand einer kleinen Anfrage, die ich an die Landesregierung gestellt habe. Die Antworten waren jedes Mal sehr unbefriedigend, da die Landesregierung ihr Prüfverfahren zur zukünftigen Verwertung nicht abgeschlossen hatte. In dem Zeitraum des Prüfverfahrens sind enorme Leerbewirtschaftungskosten entstanden. Dieses Geld hätte man für andere Projekte verwenden können“, wirft Astrid Damerow der Landesregierung vor.
Erst die Androhung einer Beschlagnahmung durch die Sylter Bürgermeisterin Petra Reiber führte zu einer schnellen Entscheidungsfindung der Landesregierung. Das ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, so Astrid Damerow abschließend.
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