Digitale Endgeräte für Schulen - Dithm. erhält 246.000 Landesförderung

25.03.2021

PRESSEMITTEILUNG

Andreas Hein & Volker Nielsen | Mitglieder der CDU Landtagsfraktion

Mit dem Vierten Nachtragshaushalt zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Schleswig-Holsteinische Landtag 14 Millionen Euro für den Erwerb von zusätzlichen digitalen Leih-Endgeräten zur Nutzung durch Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt. Mit diesem Landes-Sofortausstattungsprogramm II für digitale Endgeräte („Landesprogramm Digitale Schule SH – Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler“) können jetzt alle bedürftigen Schüler, die bisher kein Leihgerät hatten, mit Laptops oder Tablets für den digitalen Distanzunterricht ausgestattet werden und dies einschließlich der Software, der Inbetriebnahme und des weiteren Zubehörs.

Für die beiden Dithmarscher CDU-Landtagsabgeordneten Volker Nielsen und Andreas Hein ist das eine beachtliche Maßnahme: „Die Ausstattung unserer Schulen, von Lehrern und von Schülern mit digitaler Technik schreitet voran. Uns ist es wichtig, dass dabei kein Kind in Dithmarschen auf der Strecke bleibt! Deshalb haben wir uns im Landtag dafür eingesetzt, dass jeder bedürftige Schüler und jede bedürftige Schülerin ein digitales Gerät ausleihen kann. Denn jeder Schüler muss am digitalen Distanzunterricht teilnehmen können. Wenn die Eltern nicht das Geld für einen Laptop haben, müssen wir als Land aushelfen. Im Zuge der Corona-Nothilfemaßnahmen haben wir dafür ein eigenes Landesprogramm eingerichtet.“

Mit mehr als 246.000 Euro können nun Kommunen und Schulverbände zusätzliche Laptops oder Tablets anschaffen, um sie jedem bedürftigen Schüler zum Ausleihen anzubieten. „Das ist ein großer Beitrag für Chancengerechtigkeit in der Schule und ein toller Erfolg für eine gute Bildung für jedes Kind, egal welchen familiären Hintergrund es hat“, so Hein und Nielsen.

Im Übrigen gilt: Auch, wenn die Schulen bereits Endgeräte für bedürftige Schüler angeschafft haben, übernimmt das Land jetzt die Kosten rückwirkend und im Nachhinein. Und selbst, wenn ein Kind durch dieses Raster fallen sollte oder, wenn in der Schule einmal kein Leihgerät vorrätig sein sollte, gibt es eine einfache und unbürokratische Förderung beim Jobcenter in Höhe von 350,- Euro, um ein digitales Gerät zu kaufen.