PRESSEMITTEILUNG - Ausarbeitung zu Landschaftsschutzgebieten einstellen

10.06.2020

CDU und FDP empfehlen Landrat die Ausarbeitungen zu einer Landschaftsschutzgebietsverordnung sofort einzustellen

Nach reiflichen Überlegungen und der jetzigen Ausschussvorlage der Verwaltung zum Sachstand Erlass der Landschaftsschutzgebietsverordnungen "Broklandsau-Niederung", "Geestlandschaft bei Bargenstedt", "Hohe Geest um Immenstedt", "Kliffplateau", "Nordergeest", "Riesewohld" und "Rüsdorfer Moor" zur Sitzung des Agrar- und Umweltausschusses am 18. Juni sind die CDU- und die FDP-Fraktion im Dithmarscher Kreistag zur Entscheidung gekommen, dem Landrat zu empfehlen, dass die Verwaltung die Arbeiten an der entsprechenden Verordnung sofort einstellen sollten, erläuterten die beiden Fraktionsvorsitzenden von CDU Jörg Hollmann und FDP Veronika Kolb. Die Ausarbeitung der Verordnung sei eine alleinige Aufgabe der Verwaltung bzw. des Landrats als „untere Naturschutzbehörde“. Der Kreistag kann hier nicht entscheiden, sondern nur beraten und empfehlen. Der Kreistag stellt aber durch den Kreishaushalt die finanziellen Mittel und das Personal zur Verfügung, so Kolb und Hollmann.

„Lieber Ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!“ So beschreibt CDU Fraktionschef Jörg Hollmann die augenblickliche Situation um die Verordnung.

„Die seinerzeit überzeugenden Argumente für ein LSG sind heute nicht mehr gegeben. Wir hatten die Zusage keinerlei Einschränkungen für Landwirte und Unternehmen in den Gebieten, das liest sich heute anders. Auch hat sich der Kreis Dithmarschen klar zum weiteren Ausbau von WEA in diesen Bereichen geäußert. Ausbau nur mit Zustimmung Dithmarschens“, so Veronika Kolb. 

Die Verwaltung und die Sachbearbeiter der unteren Naturschutzbehörde machen einen guten Job – aber man müsse sich fragen: Wofür? Die eigentliche Zielvorgabe, den unkontrollierten Ausbau der Windenergie einzuschränken, gibt es nicht mehr. Durch die Landesentwicklungsplanung wird das notwendige rechtliche Korsett erstellt. Hiervon kann auch eine Dithmarscher Verordnung nicht abweichen.

Es droht eine erneute Klagewelle wie nach der ersten Verordnung. Das bisherige Verfahren hat bereits 270.000 Euro verschlungen. Hierbei sind die Kosten des Personals der Verwaltung nicht berücksichtigt. Jetzt müssen für erneute sogenannte „Strategische Umweltprüfungen“ (SUP) 40.000 bis 200.000 Euro eingeplant werden. Dadurch verzögert sich auch das Verfahren und wird nicht bis zur Frist Juni 2022 abgeschlossen werden können. Somit wäre das Verfahren sowieso gescheitert. „Wir müssen jetzt Schaden vom Kreis abwenden!“, so Kolb und Hollmann. Deshalb beantragen CDU und FDP:

„Der Agrar- und Umweltausschuss / der Kreistag empfiehlt aus dringenden, offenliegenden Gründen den Landrat als „Untere Naturschutzbehörde“, die Ausarbeitungen für“ mit sofortiger Wirkung nicht weiter zu verfolgen.

Zusätzlich fordert der Agrar- und Umweltausschuss / der Kreistag den Landrat auf, im laufenden Haushaltsjahr 2020 keine Aufträge für die Erstellung von Gutachten, Beratungsleistungen etc. im Zusammenhang mit dem Verfahren zum Erlass der Landschaftsschutzgebietsverordnungen durch die Kreisverwaltung erteilen zu lassen.

Die für dieses Verfahren pauschal eingestellten Haushaltsmittel (z. B. Produkt Naturschutz 55420) sollen insoweit nicht verwendet werden. Überplanmäßige Ausgaben dürfen für die o. g. Zwecke nicht gemacht werden und werden nicht genehmigt.“

Die gesamte Begründung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen wie auch die Informationsvorlage Drucksache 2020/0792.

V.i.S.d.P. Jörg Hollmann | Zeppelinstr. 2a | 25761 Büsum | 04834 7370007