Neue Düngeverordnung in Kraft

01.04.2020


Die neue Düngeverordnung ist beschlossen. Auch der Bundesrat hat der Neuregelung zugestimmt. Die guten Nachrichten dabei: Drohende Strafzahlungen der Bundesrepublik an die EU entfallen. Die Landwirte haben nun mehr Zeit und Planungssicherheit. Ausweisungen roter Gebiete müssen durch die Länder zudem passgenauer und verursachergerechter erfolgen. Richtig ist aber auch: Es wird Einschränkungen bei der Ausbringung von Gülle geben.

Für die CDU gilt: Wir wissen, dass die neuen Düngeregelungen große Herausforderungen für die Landwirte mit sich bringen. Die neuen Regelungen sind aber unumgänglich, denn Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof bereits einmal wegen mangelnder Umsetzung der Nitratrichtline verurteilt worden. Jetzt drohten unmittelbar hohe Strafzahlungen. Diese konnten nun abgewendet werden.

Mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit
Ganz wichtig: Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner konnte mit EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen in den letzten Tagen noch Erleichterungen für die Bauern erwirken. So werden die Maßnahmen in den sogenannten „roten“ nitratbelasteten Gebieten, wie z. B. ein 20 prozentiger Düngeabschlag, erst ab 2021 wirksam. Die Länder müssen bis dahin auch die Neuausweisung der roten Gebiete vorgenommen haben, um sie passgenauer und verursachergerechter zu gestalten. Die landwirtschaftlichen Betriebe haben nun mehr Zeit für die Umsetzung und werden nicht in der aktuellen Krisensituation belastet.

Bei der Umsetzung lassen wir die Landwirte nicht alleine. Es stehen 1 Milliarde Euro in den nächsten vier Jahren bereit, vor allem für den Bau von Güllelagern und modernster präziser Ausbringungs- und Aufbereitungstechnik sowie für umweltschonende Anbaumethoden. Deren Entwicklung ist auch ein wichtiges Ziel der Ackerbaustrategie von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner.