Große Hilfe aus Berlin für Schleswig-Holsteins Kommunen - jetzt ist die Landesregierung am Zug!

10.03.2015

Nach der Ankündigung eines 5-Mrd-Euro Investitionsprogramms des Bundes für die Kommunen sieht der CDU-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing die Landesregierung in der Pflicht, auch zu liefern. Dazu und zu den Spekulationen über die Verteilung von 5 Milliarden Investitionsmitteln aus dem Bundeshaushalt für die Kommunen in Deutschland erklärt Ingbert Liebing MdB:

"Fünf Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen in den Kommunen sind eine gewaltige Leistung der Koalition im Bund. Davon werden auch Schleswig-Holsteins Kommunen kräftig profitieren. Jetzt ist die Regierung von Herrn Albig gefordert, auch der Verantwortung des Landes gerecht zu werden. Die Landesregierung sollte die ca. 150 Mio. € Bundesmittel in den kommenden drei Jahren in gleicher Höhe aufstocken!" forderte der CDU-Landesvorsitzende in Kiel. Liebing hat dies heute (10.03.2015) der CDU-Landtagsfraktion vorgestellt.

Dann stünden landesweit jeweils 100 Mio. € pro Jahr für zusätzliche Investitionen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen zur Verfügung. Dafür bräuchte die Landesregierung nur die Gelder zu nutzen, die der Bund für die Übernahme der Grundsicherung im Alter seit vergangenem Jahr vollständig bezahle. Mit diesen Mitteln habe die Landesregierung den Landeshaushalt entlastet, obwohl sie vom Bund für die Kommunen gedacht waren. Zugleich könnte die Landesregierung damit die historisch niedrigste Investitionsquote im Landeshaushalt endlich wieder erhöhen, stellte Liebing dar.

"Noch ist über den endgültigen Verteilungsschlüssel der Bundesmittel nicht entschieden. Dazu finden auch Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Ländern statt.

Von den 5 Milliarden Euro fließen 3,5 Milliarden Euro über ein Sondervermögen des Bundes in den Jahren 2016 bis 2018. Nach aktuellem Stand werden Schleswig-Holsteins Kommunen davon knapp 100 Mio. Euro bekommen. Zielsetzung ist es, dabei deutschlandweit vor allem die Städte und Gemeinden zu erreichen, bei denen der Finanzbedarf am größten ist. Deshalb wird nicht nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Dies wäre Verteilung mit der Gießkanne gewesen. Davon hätten insbesondere Kommunen in Bayern und Baden-Württemberg profitiert, die den geringsten zusätzlichen Finanzbedarf haben. Allerdings wäre es auch falsch, nur nach dem Schuldenstand zu verteilen: Schulden machen darf nicht noch belohnt werden. Dies waren insbesondere Erwartungen in Nordrhein-Westfalen.

Nach dem aktuellen Stand wird der Verteilung ein kombinierter Schlüssel aus Einwohnerzahl, Arbeitslosigkeit und Verschuldung zugrunde gelegt. Dies kommt der Förderung der Kommunalpolitiker in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion entgegen, die sich gegen ein reines Programm für das Ruhrgebiet oder NRW ausgesprochen hatten, sondern eine breitere Verteilung fordern.

Weitere 1,5 Milliarden Euro werden 2017 fließen. Daraus werden Schleswig-Holsteins Kommunen voraussichtlich ca. 50 Mio. Euro erhalten.
In der Summe sind dies ca. 150 Mio. Euro in den kommenden drei Jahren - genau der Betrag, den die kommunalen Vertreter in Schleswig-Holstein in der vergangenen Woche als großen Erfolg gefeiert hatten.

Mit der Übernahme der Grundsicherung im Alter (ca. 22 Mrd. €), drei Milliarden Barmittel und jetzt 5 Mrd. € aus dem Investitionsprogramm erhalten die Kommunen bundesweit in dieser Wahlperiode ca. 30 Mrd. € zusätzlich vom Bund. Schleswig-Holstein erhält daraus ca. 670 Mio. € zusätzlich aus Berlin - ein gewaltiger Kraftakt! Jetzt ist die Regierung von Herr Albig gefordert, diesem guten Beispiel zu folgen!

Immerhin ist es dem Bund gelungen, durch einen Konsolidierungskurs Freiräume für neue Schwerpunkte, insbesondere für Investitionen, zu schaffen. Von höheren Steuereinnahmen und niedrigen Zinsen profitiert das Land genauso wie der Bund. Deshalb muss es dem Land auch möglich sein, für seine Kommunen zu sorgen, anstatt ihnen Geld zu entziehen oder vorzuenthalten wie z.B. bei den 17 Mio. Euro, die der Bund für Flüchtlingsunterbringung in den Kommunen an Schleswig-Holstein bezahlt, die aber zur Bezahlung regulärer Lehrerstellen missbraucht werden."

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