Betreuungsgeld: Keine Entscheidung in der Sache

21.07.2015

"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist keine Entscheidung in der Sache gegen das Betreuungsgeld. Die Richter haben allein ein Votum zur Zuständigkeit von Bund und Ländern gefällt", betonte der CDU-Landesvorsitzende Ingbert Liebing heute (21.07.2015).

"Die Eltern von fast einer halben Million Kinder nutzen das Betreuungsgeld. Eine etwaige Neuregelung sollte ihre Interessen berücksichtigen, statt sie zu diskreditieren und ihnen die Fähigkeiten abzusprechen, ihre Kinder zu erziehen und zu fördern", so Liebing abschließend.

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