Zu der heutigen Demonstration von Mitgliedern der Piratenpartei gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Wahlkreisbüro in Heide des CDU-Bundestagsabgeordneten für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, erklärt dieser:
„Ich habe dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor einem Jahr aus voller Überzeugung zugestimmt, da mit diesem Gesetz für mehr Sicherheit der Bürger gesorgt wird. Die Piratenpartei steht mit ihrer ablehnenden Haltung auf der Seite möglicher Täter, wir als Union wollen aber die Sicherheit der Menschen gewährleisten.
Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist ein Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist. In der Diskussion hierüber wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. Gesprächsinhalte dürfen insoweit nicht gespeichert werden. Über diese Daten haben die Telekommunikationsunternehmen nach den Vorschriften der Strafprozessordnung den Strafverfolgungsbehörden Auskunft zu erteilen, wenn es um die Verfolgung schwerer Straftaten geht.
Die gegenwärtige Situation, in der die Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr gar nicht mehr eingesetzt werden kann, halte ich für nicht hinnehmbar.
Wir sind als CDU/CSU-Fraktion nicht bereit, uns dem Vorwurf auszusetzen, durch gesetzgeberisches Unterlassen die Sicherheit der Menschen zu gefährden.
Zudem schreibt auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt und verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG) die Vorratsdatenspeicherung vor. Diese Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, entsprechende innerstaatliche gesetzliche Vorschriften zu erlassen. Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gibt es aber derzeit keine gültigen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie mehr. Die EU-Kommission hat Deutschland mit Schreiben vom 16. Juni 2011 daher für die Untätigkeit in dieser Sache nunmehr förmlich gerügt. Wir befinden uns damit unmittelbar in einem Vertragsverletzungsverfahren, welches Deutschland teuer zu stehen kommen kann. Dies könnte bereits im Januar nächsten Jahres passieren.“